An- und Abreise: Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise muss das Objekt bis 10.00 Uhr geräumt sein.

Schlüsselübergabe: Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach kompletter Zahlung der Miete. Die Ausgabe des Schlüssels erfolgt entweder persönlich oder gegen Eingabe der Kunden-Nr. aus dem Schlüssel-Safe am Haus Windrose (links vor dem Eingang). Die Rückgabe der Schlüssel wird mit dem Mieter im Einzelfall vereinbart.

Allgemeines: Buchungen unter 1 Woche sind nur nach Rücksprache oder kurzfristig möglich

Haftung: Die Stangrecki GbR stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich nach Einzug eventuelle Schäden zu melden. Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter; vorstehende Schäden sind sofort zu melden.

Haustiere: Die Unterbringung von Haustieren ist untersagt.

Kurkarte: Die Stangrecki GbR erhebt im Auftrag der Kurverwaltung der Gemeinde Großenbrode die Kurtaxe. DIe Kurkarte erhält der Mieter spätestens bei seiner Ankunft im Mietobjekt. Die erhobene Kurtaxe führt die Stangrecki GbR monatlich an die Kurverwaltung ab.

Auszug: Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren, abzustellen und zu öffnen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist in die Mülleimer zu bringen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.

Kündigung:
a) Die Stangrecki GbR kann den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc. kündigen.
b) Von der Entrichtung der Miete wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20% des Mietzinses) sowie, gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte. Die Stangrecki GbR empfiehlt deshalb dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sofern eine anderweitige Vermietung des Objektes gelingt, hat der Mieter 10 % des ursprünglichen Mietzinses als Kostenpauschale an die Stangrecki GbR zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes zu zahlen.