An- und Abreise: Das Mietobjekt steht
dem Mieter am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der
Abreise muss das Objekt bis 10.00 Uhr geräumt sein.Schlüsselübergabe: Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach kompletter Zahlung
der Miete. Die Ausgabe des Schlüssels erfolgt entweder persönlich oder
gegen Eingabe der Kunden-Nr. aus dem Schlüssel-Safe am Haus Windrose (links vor dem Eingang). Die Rückgabe der Schlüssel wird mit dem Mieter im Einzelfall vereinbart.
Allgemeines: Buchungen unter 1 Woche sind nur nach Rücksprache oder kurzfristig möglichHaftung: Die Stangrecki GbR stellt dem Mieter ein
gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der
Mieter hat unverzüglich nach Einzug eventuelle Schäden zu
melden. Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche
Inventar pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die während der Mietzeit
entstehen, haftet der Mieter; vorstehende Schäden sind sofort zu
melden.Haustiere: Die Unterbringung von Haustieren ist untersagt.Kurkarte: Die Stangrecki GbR erhebt im Auftrag der Kurverwaltung der Gemeinde Großenbrode die Kurtaxe. DIe Kurkarte erhält der Mieter spätestens bei seiner Ankunft im Mietobjekt. Die erhobene Kurtaxe führt die Stangrecki GbR monatlich an die Kurverwaltung ab.Auszug: Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der
Kühlschrank ist zu leeren, abzustellen und zu öffnen. Das Geschirr ist
zu reinigen und der Hausmüll ist in die Mülleimer zu
bringen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.
Kündigung:
a) Die Stangrecki GbR kann den Vertrag in Fällen
von höherer Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen wie
Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc. kündigen.
b) Von der
Entrichtung der Miete wird der Mieter nach dem
Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person
liegenden Grund z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder
familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter muss sich jedoch
den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20% des Mietzinses)
sowie, gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des
Objektes anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach dem Gesetz
gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl er den Mietgegenstand
nicht nutzen konnte. Die Stangrecki GbR empfiehlt deshalb dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung. Sofern eine anderweitige Vermietung des
Objektes gelingt, hat der Mieter 10 % des ursprünglichen Mietzinses als
Kostenpauschale an die Stangrecki GbR zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes zu
zahlen.
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